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Senatsverwaltung Stadtentwicklung – Pressemitteilungen · · vor 1 Monat

Senat verschärft Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen

Berlin geht konsequent gegen illegale Umwandlung von Mietwohnungen vor. Der Senat beschloss eine neue Verordnung zum Schutz von Wohnraum.

Der Berliner Senat hat die 4. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) beschlossen. Damit setzt die Stadt ihre Politik fort, Wohnungen vor Umwandlung zu anderen Zwecken zu bewahren – etwa in Ferienwohnungen oder Büros. Die Verordnung wurde bereits vom Rat der Bürgermeister unterstützt. Das Zweckentfremdungsverbot ist ein zentrales Instrument Berlins, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen und mehr Mietwohnungen zu sichern.