rbb24 – Berlin
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vor 6 Stunden
Balkonpflichten: Wer haftet für herabfallende Gegenstände?
Nach dem tödlichen Unfall mit einem Blumenkübel in Berlin stellt sich die Frage: Welche Sicherungspflichten haben Mieter und Vermieter? Wir klären auf.
Ein tragischer Fall in Berlin wirft Fragen zur Verantwortung auf: Ein Mann wurde von einem Blumenkübel getroffen, der vermutlich bei Wind vom Balkon stürzte. Doch wer trägt die Schuld – der Mieter oder der Vermieter? Rechtlich kommt es darauf an, ob die herabfallenden Gegenstände durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Sicherung verursacht wurden. Mieter müssen ihre Balkone regelmäßig kontrollieren und Gegenstände sichern. Vermieter sind verantwortlich für die bauliche Sicherheit der Balkone selbst. Im Schadensfall können sowohl Privathaftpflicht- als auch Hausratversicherungen relevant werden – je nachdem, wer haftbar gemacht wird.